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Zulassung und Beurteilung von Pferd,Reiter, Ausrüstungund Reitstil

Pferd

Das Mindestalter für zugelassene Pferde beträgt fünf Jahre. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, ein Pferd aufgrund gesundheitlicher Mängel bzw. unzureichender körperlicher Verfassung von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Unstimmigkeiten kann auf Kosten des Reiters ein Tierarzt beratend hinzugezogen werden. Das Pferd muß zum Zeitpunkt der Veranstaltung ausreichend haftpflichtversichert sein.


Ausrüstung von Pferd und Reiter

Die Ausrüstung der Pferde und Reiter muß der jeweiligen Reitweise und den Grundsätzen des Tierschutzes und der Unfallverhütung entsprechen.


Zäumung/Reithalfter/Gebisse

Es gelten die Bestimmungen gemäß LPO für Reitpferde bzw. EWU-Regelbuch bzw. deren internationale Äquivalente. Die Reitweise muß auf die jeweilige Zäumung abgestimmt sein. Verboten sind Fahrgebisse gem. LPO, Korrekturgebisse und mechanische Hackamores mit Anzügen über 12 cm Länge.


Hilfszügel

Hilfszügel sind grundsätzlich verboten, ausgenommen sind lediglich solche, die nicht in das Gebiß bzw. in die gebißlose Zäumung eingeschnallt werden, sondern in einen Nasenriemen mit genügend breiter Auflage aus Leder o.ä. Material. Ein Martingal (gleitendes Ringmartingal) darf nur in Kombination mit Gebissen ohne Hebelwirkung verwendet werden. Ausnahmen bei körperlicher Behinderung bedürfen der besonderen Absprache.


Sattel

Es kann jede Art von Sattel verwendet werden, sofern dieser dem Pferd paßt. Ein möglichst mittelalterliches Aussehen ist wünschenswert, tritt jedoch hinter der notwendigen Paßgenauigkeit in den Hintergrund.


Sporen

Sporen sind zugelassen, sofern diese bei normaler Anwendung nicht dazu geeignet sind, Stich- oder Schnittverletzungen zu verursachen. Es gelten die Bestimmungen gemäß LPO bzw. EWU-Regelbuch bzw. deren internationale Äquivalente.


Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände

Zusätzliche Ausrüstungsgegenstände zum Schutz des Pferdes wie Gamaschen, Streichkappen und Glocken ohne Gewichte, Bandagen etc. sind erlaubt. Schweifriemen, Vorderzeug und Vorgurt sind zugelassen. Alle Ausrüstungsgegenstände können bei Verdacht auf Nichteinhaltung der Bestimmungen oder der Manipulation zu jeder Zeit kontrolliert werden.