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Das Turniergericht wird vom Veranstalter ernannt und setzt sich wie folgt zusammen:

Herold: zuständig für die Gesamtleitung und Kommentierung des Geschehens

Historisch/heraldisch kompetente Person (wünschenswerterweise mit abgeschlossenem Grundstudium im Haupt- oder Nebenfach mittelalterliche Geschichte und/oder historische Hilfswissenschaften bzw. Lehramt Geschichte)

Reiterlich kompetente Person (mit guten Kenntnissen der verschiedenen Reitweisen und entsprechenden Ausrüstungsgegenstände)

Informationen über die jeweilige personelle Besetzung eines Turniergerichtes erteilt der Veranstalter auf Anfrage. (In besonderen Ausnahmefällen können die drei o.g. Kompetenzen auch in Personalunion vereinigt werden; das Turniergericht sollte jedoch aus mindestens zwei Personen bestehen.)