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Die hier wiedergeben Turnierregeln sind das Original, welchen für die Ritterspiele in Freienfels entwickelt wurde. Wir danken Steffi Keup für die Erlaubnis der Wiedergabe. In den Folgenden Unterpunkten werden wir uns vorbehalten, die einzelnen Regeln zu modifizieren.
Authoren: Peter Sinkoli, Sabina Schult und Steffi Keup
Stand: Januar 1999.
Teilnehmer
An einem freien Ritterturnier können auf Einladung des Veranstalters Reiter und Reiterinnen ab 18 Jahren teilnehmen. Jeder Teilnehmer wählt für sich eine „Ritter-Persönlichkeit“ des 12. - 15. Jahrhunderts aus, die er darstellen möchte. Dabei kann es sich entweder um eine historisch belegte Person, um eine fiktive Person aus einem historisch überlieferten Geschlecht oder um eine rein fiktive Person, die in einen historischen Kontext eingegliedert wird, handeln.
Turniergericht
Das Turniergericht wird vom Veranstalter ernannt und setzt sich wie folgt zusammen:
1. Herold: zuständig für die Gesamtleitung und Kommentierung des Geschehens
2. Historisch/heraldisch kompetente Person (wünschenswerterweise mit abgeschlossenem Grundstudium im Haupt- oder Nebenfach mittelalterliche Geschichte und/oder historische Hilfswissenschaften bzw. Lehramt Geschichte)
3. Reiterlich kompetente Person (mit guten Kenntnissen der verschiedenen Reitweisen und entsprechenden Ausrüstungsgegenstände)
Informationen über die jeweilige personelle Besetzung eines Turniergerichtes erteilt der Veranstalter auf Anfrage. (In besonderen Ausnahmefällen können die drei o.g. Kompetenzen auch in Personalunion vereinigt werden; das Turniergericht sollte jedoch aus mindestens zwei Personen bestehen.)
Helmschau
In der Helmschau werden die „historisch-ritterlichen“ Ausrüstungsteile durch die beiden erstgenannten Mitglieder des Turniergerichtes in Form von Oculi (Augen, Punkte) bewertet. Ziel ist, möglichst gleiche Wettkampf-Bedingungen zu schaffen und einen Anreiz für eine sorgfältig zusammengestellte Ausrüstung zu bieten. Die Helmschaufindet im Anschluß an die Turniervorbesprechung statt. Es gibt pro Veranstaltung nur eineHelmschau, auch wenn mehrere Turniere geritten werden (z.B. bei einem Wochenende jeweils am Samstag und am Sonntag ein Turnier). In diesem Fall wird für jedes Turnier der in der Helmschau erreichte Punktwert zu den im Turnier errittenen Oculi addiert. Verändert ein Ritter vor bzw. während eines Turnieres oder in einem der Folgeturniere der gleichen Veranstaltung seine Ausrüstung, so ist dies dem Turniergericht unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen, wenn dies Auswirkungen auf den in der Helmschau erreichten Punktwert hat, damit dieser den veränderten Bedingungen angepaßt werden kann. Sofern nicht anders vermerkt, müssen die unten genannten Gegenstände in allen Exercitien des Turniers getragen werden. Als Bewertungskriterien gelten sowohl das jeweilige Handicap als auch historische Gesichtspunkte, d.h. bei letzteren werden in vereinfachter Form zeitliche, regionale und soziale Elemente berücksichtigt. Die folgende Auflistung gibt also eine Kombination beider Kriterien wieder.
Punktedefinitionen
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| Ausrüstungsteile, die hier nicht aufgeführt sind (z.B. Plattenharnisch), werden bei weitgehender historischer Korrektheit mit Punkten vergleichbarer Gegenstände bewertet. |
Erläuterungen
Die jeweilige Ausrüstung sollte der gewählten „Ritter-Persönlichkeit“ so weit wie möglich entsprechen, wobei nicht vergessen werden darf, daß viele mittelalterliche Zeugnisse ritterlicher Personen nicht zeitgenössisch sondern erst viel später entstanden sind (gilt z.B. für viele Darstellungen im Codex Manesse). Um Mißverständnissen bei einigen Ausrüstungsgegenständen vorzubeugen, werden diese im folgenden definiert. Bei Abweichungen von diesen Definitionen entscheidet das Turniergericht insbesondere die für den historischen Teil zuständige Person, ob diese Ausrüstungsteile gar nicht oder mit weniger Oculi bewertet werden (z.B. Kettenhaube nicht aus einem Stück, sondern lediglich am Helm befestigt). Weiterhin kann das Turniergericht für entsprechende Ausrüstungsgegenstände mehr oder weniger Punkte vergeben, wenn es sich beispielsweise um eine besonders detailgetreue oder aber sehr schlecht angefertigte Ausrüstung (z.B. aufgesprühtes oder geklebtes Wappen, sehr große oder extrem dünne Ringe bei den Kettenteilen) handelt.
Der Helm
Die Bewertung des Helms erfolgt zunächst nach historischen Gesichtspunkten, d.h. die Oculi werden nur dann vergeben, wenn der Helm zeitlich, regional und sozial zum dargestellten Ritter paßt. In einem zweiten Schritt werden davon unabhängig Punkte für das Handicap des jeweiligen Helmes verteilt. Reitet z.B. ein Ritter mit einem Helm, der erst über 100 Jahre nach seiner Zeit belegt ist, werden ihm keine Punkte für die historische Korrektheit, wohl aber für das Handicap des jeweiligen Helmes erteilt. Ist der Helm aber auch historisch korrekt, so erhält der Ritter sowohl dafür Oculi, als auch für das jeweilige definierte Handicap des Helmes. Hierfür werden die Helme historisch unabhängig in vier Kategorien unterteilt (siehe Auflistung). Ein Topfhelm (auch Kübelhelm) darf nur einen Sehschlitz von maximal 2 cm haben (ansonsten werden hierfür weniger Punkte vergeben). Alle Helme, die diesem Topfhelm in ihrem Handicap vergleichbar sind, werden mit sechs Oculi bewertet. Zu der darunter stehenden Kategorie zählen alle Helme, die geschlossen sind, aber ein geringeres Handicap als der Topfhelm aufweisen. Die offenen Helme werden nochmals unterteilt, je nachdem, ob sie das Gesicht völlig offen lassen oder nicht (z.B. Nasalhelm). Helme, die zwischen diesen Kategorien liegen, können mit entsprechend mittleren Punktzahlen gewertet werden. Der Handicap-Wertung der Helme sind selbstverständlich auch Grenzen gesetzt, d.h. Helme, die außerhalb der mittelalterlichen Ritterschaft anzusiedeln sind (z.B. griechische, römische, frühmittelalterliche etc. Helme und Helme, die nur von Fußkämpfern getragen wurden), werden auch nicht mit Handicap-Punkten gewertet.
Zurück zur Tabelle 1: Helme.
Das Kettenmaterial
Kettenhaube
(oder Kettenkapuze, Panzerkapuze) Die Oculi sind nur dann zu vergeben, wenn es sich um ein eigenes vom Helm losgelöstes Rüstungsteil handelt, oder aber als Panzerkapuze am Kettenhemd befestigt ist, in beiden Fällen also ein Kopfteil enthält. Ein zeitlich korrekter Panzerkragen kann mit einem Oculus bewertet werden. Hierüber entscheidet das Turniergericht.
Kettenhemd
Der Einfachheit halber wird das Kettenhemd nur nach seinem Handicap bewertet, wobei dem Basiswert für ein kurzes Kettenhemd mit kurzen Ärmeln weitere Punkte für lange Ärmel und/oder weitere Länge (ca. Knielänge) hinzugefügt werden können, so daß der höchste Wert neun Oculi beträgt. Alle Längen werden selbstverständlich relativ nach der Größe des Kettenhemd Trägers bemessen. Panzerstrümpfe müssen ein eigener Gegenstand sein, d.h. nicht als Verstärkung an der Kleidung angebracht sein.
Zurück zur Tabelle 2: Kettenmaterial.
Plattenbesatz
Armschienen, Beinschienen und Kacheln
Sie müssen jeweils ein eigener Gegenstand sein, d.h. nicht als Verstärkung an der Kleidung angebracht sein.
Zurück zur Tabelle 3: Plattenbesatz.
Waffen
Schild
In der Regel werden nur Dreieckschild-Formen (für 14./15. Jahrhundert auch Tartsche) entsprechend gewertet. Läßt sich die dargestellte Person jedoch mit einer anderen Schildform zeitgenössisch belegen (bei fiktiven Personen entsprechend einordnen), sollte dies schon in der Anmeldung vermerkt werden, damit es berücksichtigt werden kann. Der Schild muß nicht in den Exercitien getragen werden, kann jedoch Zusatzpunkte einbringen. Gelingt ein Anritt mit Schild, so erhält der Ritter dafür zwei zusätzliche Oculi. Beim Ringstechen und Helmschlagen gilt der Anritt als gelungen, wenn dabei mindestens ein Ring bzw. Helm richtig getroffen bzw. heruntergeschlagen wurde (d.h. Zusatzpunkte für den gesamten Anritt und nicht pro Ring bzw. Helm). Beim Saustechen muß entsprechend die Sau getroffen werden und beim Rolandsreiten mindestens eine volle Umdrehung gelingen, um die Zusatzpunkte für den Schild zu erhalten. Ist der Schild mit einem heraldisch/ historisch korrekten Wappen versehen, erhält der Ritter zusätzlich einen Oculus. Sollte es sich um eine historische Person handeln (fiktive Personen entsprechend einordnen), die nachweislich (sicher) kein Wappen auf dem Schild getragen hat, können keine Oculi für ein Wappen an dieser Stelle vergeben werden. Dies ist analog bei Waffenrock, Covertiure und Bannerlanze zu berücksichtigen. Siehe auch die Ausführungen zum Thema Wappen.
Zurück zur Tabelle 4: Waffen.
Bannerlanze
Die Bannerlanze wird nur beim Einritt (und Ausritt) getragen. Sie muß in der Regel zur Erreichung der vollen Punktzahl das Wappen enthalten. Siehe hierzu auch unter Wappen.
Zurück zur Tabelle 4: Waffen.
Schwert
Das gegürtete Schwert wird nur beim Einritt getragen, muß aber unbedingt in einer Scheide stecken. Trägt der Knappe beim Einritt das Schwert, erhält der Ritter nur einen Oculus.
Zurück zur Tabelle 4: Waffen.
Ringstechlanze
Ebenfalls mitgeführt werden muß die Ringstechlanze mit einer Mindestlänge von 2 Meter ab Griff (Markierung), die der Ritter im Turnier verwendet.
Zurück zur Tabelle 4: Waffen.
